Häufige Fragen
FÜRST WERT
Der Verkehrswert i. S. d. § 194 BauGB entspricht dem Marktwert. Dies verdeutlicht der § 194 BauGB:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Im Bereich der Immobilienbewertung ist der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt. Ein Gutachter sollte daher personenzertifiziert nach DIN EN ISO/IEC 17024 oder öffentlich bestellt und vereidigt sein.
Der Gutachter sollte erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse haben. Diese Fachkenntnisse erlangt man z. B. über ein Studium der Immobilienbewertung sowie umfangreiche Berufserfahrung. Unsere Qualifikationen (u.a. öffentlich-rechtliche Zertifizierung, Masterstudium der Immobilienbewertung, DEKRA-Zertifizierung) sind auf der Homepage dargestellt.
Diese Frage lässt sich pauschal nicht beantworten und hängt von diversen Faktoren wie z. B. dem Immobilientyp, evtl. Belastungen sowie von vorhandenen Unterlagen ab.
Unser Honorar ermittelt sich bei der Erstattung von Verkehrswertgutachten wie folgt: Grundhonorar 1.400 € zzgl. 0,2 % des ermittelten, marktangepassten vorläufigen und ungekürzten Verfahrensergebnisses. Bei einem ermittelten Verkehrswert von z. B. 400.000 € beträgt unser Honorar 2.200 €. Das dargestellte Honorar ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig.
Zu unserem Leitungsangebot zählt auch die Prüfung erstellter Verkehrswertgutachten. Dabei prüfen wir die formalen und sachlichen Anforderungen sowie die Wertermittlung. Die Prüfung eines Verkehrswertgutachtens erfolgt auf Honorarbasis zu einem vorab fest vereinbarten Stundensatz.
Ja, wir erstellen auch Kurzgutachten. Mehr Details finden Sie unter Kurzgutachten.
Unsere Verkehrswertgutachten haben – abhängig vom Immobilientyp und ihrer Besonderheiten – etwa 25 bis 50 Seiten. Ein Verkehrswertgutachten enthält dabei die für eine Wertermittlung wesentlichen Informationen. Hierzu zählen der beschreibende Teil und der bewertende Teil.
Unsere Verkehrswertgutachten sind nachvollziehbar und überprüfbar. Aus Überzeugung nutzen wir dabei keine standardisierten Bewertungsprogramme. Unsere Gutachten bilden die zu bewertende Immobile ab und werden höchstpersönlich erstattet.
Wir sind eine Chefarztpraxis für Immobilienbewertung mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. In Abstimmung sind wir auch im gesamten Bundesgebiet für Sie tätig. Wir sind Ihr kompetenter Partner vor, während sowie nach jeder Auftragserteilung.
Unsere Qualifikationen und unsere Arbeitsqualität erfordern keine Hervorhebungen durch kostenpflichtige Werbemaßnahmen.