Häufige Fragen
FÜRST WERT
Der Verkehrswert i. S. d. § 194 BauGB entspricht dem Marktwert. Dies verdeutlicht der § 194 BauGB:
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Das Unternehmen FÜRST WERT erstellt Verkehrswertgutachten auch für steuerliche Zwecke.
Wird eine Immobilie vererbt, verschenkt oder übertragen, so ermittelt die Finanzbehörde den Wert der Immobilie nach dem Bewertungsgesetz (BewG). Dabei handelt es sich um eine schematische Bewertung, die die Besonderheiten des Objektes zumeist nicht berücksichtigt.
Der so ermittelte Grundbesitzwert kann deutlich vom Verkehrswert (Marktwert) nach § 194 BauGB abweichen.
Liegt der durch das Finanzamt ermittelte Grundbesitzwert über dem Verkehrswert, so hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit, einen niedrigeren Wert durch die Vorlage eines Verkehrswertgutachtens nachzuweisen und dadurch seine Steuerlast zu reduzieren.
Nach § 198 BewG Abs. 2 BewG kann der niedrigere gemeine Wert durch ein Verkehrswertgutachten belegt werden. Für die Erstellung solcher Gutachten sind regelmäßig nur die örtlichen Gutachterausschüsse oder Personen zugelassen, die von einer staatlichen, staatlich anerkennten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind.
Herr Lukas Fürst-Vonbrunn ist zertifizierter Sachverständiger und von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken zertifiziert.
Auf Grundlage dieser Qualifikation erstellen wir Verkehrswertgutachten für unsere Kunden zum Nachweis des niedrigeren gemeinen Wertes.
Insbesondere bei der Übertragung hochpreisigen Immobilien kann der Steuerpflichtige auf Grundlage unserer Gutachten seine Steuerbelastung reduzieren.
Das Unternehmen FÜRST WERT hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen, ist in Abstimmung auch im gesamten Bundesgebiet für Sie tätig und verfügt über substanziierte, jahrelange Erfahrungen in der Bewertung von hochpreisigen Immobilien.
Im Bereich der Immobilienbewertung ist der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt. Ein Gutachter sollte daher personenzertifiziert durch eine Zertifizierungsstelle unter Einhaltung der Anforderungen der DIN EN IS0/IEC 17024 oder öffentlich bestellt und vereidigt sein.
Der Gutachter sollte erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse haben. Diese Fachkenntnisse erlangt man z. B. über ein Studium der Immobilienbewertung sowie umfangreiche Berufserfahrung. Unsere Qualifikationen (u.a. Zertifizierung, Masterstudium der Immobilienbewertung, DEKRA-Zertifizierung) sind auf der Homepage dargestellt.
Zu unserem Leitungsangebot zählt auch die Prüfung erstellter Verkehrswertgutachten. Dabei prüfen wir die formalen und sachlichen Anforderungen sowie die Wertermittlung. Die Prüfung eines Verkehrswertgutachtens erfolgt auf Honorarbasis zu einem vorab fest vereinbarten Stundensatz.
Ja, wir erstellen auch Kurzgutachten. Mehr Details finden Sie unter Kurzgutachten.
Honorar Kurzgutachten / Wertindikation
Für Kurzgutachten zur Marktwerteinschätzung, welche eine Ausarbeitung in Gutachtenform darstellen und einen Ortstermin beinhalten, berechnen wir eine Pauschale von 1.100 € zzgl. Ust. Das ermittelte Verfahrensergebnis wird als Marktwerteinschätzung bzw. als indikativer Marktwert benannt.
Kurzgutachten stellen keine ausführlichen Verkehrswertgutachten dar. Bei Kurzgutachten erfolgt keine Einsichtnahme in die Bauakte, auch werden keine Anfragen bei Ämtern u. a. bzgl. Altlasten, Baulasten, Beitragssituation (Erschließungs- und Kanalanschlussbeitrag) getätigt.
Auf sog. Kurzgutachten kann zurückgegriffen werden, wenn vor dem Verkauf oder einer Vermögensübertragung (z. B. einer nicht konfliktbehafteten Erbregelung) eine sachverständige Marktwerteinschätzung benötigt wird.
Unsere Verkehrswertgutachten haben – abhängig vom Immobilientyp und ihrer Besonderheiten – etwa 25 bis 50 Seiten. Ein Verkehrswertgutachten enthält dabei die für eine Wertermittlung wesentlichen Informationen. Hierzu zählen der beschreibende Teil und der bewertende Teil.
Unsere Verkehrswertgutachten sind nachvollziehbar und überprüfbar. Aus Überzeugung nutzen wir dabei keine standardisierten Bewertungsprogramme. Unsere Gutachten bilden die zu bewertende Immobile ab und werden höchstpersönlich erstattet.
Wir sind eine Chefarztpraxis für Immobilienbewertung mit dem Tätigkeitsschwerpunkt in Nordrhein-Westfalen. In Abstimmung sind wir auch im gesamten Bundesgebiet für Sie tätig. Wir sind Ihr kompetenter Partner vor, während sowie nach jeder Auftragserteilung.
Unsere Qualifikationen und unsere Arbeitsqualität erfordern keine Hervorhebungen durch kostenpflichtige Werbemaßnahmen.