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Immobilienbewertung Bocholt

von zertifizierten Sachverständigen

Über das Sachverständigenbüro FÜRST-WERT

Immobilienbewertung in Bocholt auf höchstem Niveau: Frau Julia Fürst und Herr Lukas Fürst-Vonbrunn sind Ihre kompetenten Partner in der Immobilien-Wertermittlung.

Das Sachverständigenbüro FÜRST WERT ist ein inhabergeführtes und auf die Erstellung von unabhängigen Marktwertgutachten spezialisiertes Unternehmen.
Auf Grundlage unserer Qualifikationen sowie jahrelanger Berufserfahrung erstellen wir Verkehrswertgutachten i. S. d. § 194 BauGB. 
Durch unseren besonderen Anspruch an Verkehrswertgutachten erstellen wir nachvollziehbare und überprüfbare Wertgutachten, die einer Prüfung durch Dritte standhalten. Unsere Gutachten bilden Ihre Immobilie ab. Auf dieser Basis ermitteln wir den Marktwert jeweils ganz individuell und schlüssig.  Aus Überzeugung nutzen wir keine standardisierten Bewertungsprogramme.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Immobilienbewertung in Bocholt, wenn Sie ein Wertgutachten benötigen, welches durch zertifizierte Immobiliengutachter erstellt wird.

Umfangreiche Expertise in der Immobilienbewertung

  • Diplomstudium der Betriebswirtschaftslehre an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
  • Masterstudium der Immobilienbewertung an der Hochschule Anhalt
  • Personenzertifizierungen in der Immobilienbewertung
  • öffentlich-rechtliche Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024, DIA-Zert, DEKRA-Zertifizierung
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Personenzertifizierung in der Immobilienbewertung Bocholt – Das ist wichtig

Im Bereich der Immobilienbewertung ist die Begrifflichkeit des Sachverständigen nicht geschützt. Als Sicherungsmechanismen zur Wahrung der Qualität im Hinblick auf die persönliche und fachliche Eignung bestehen die „öffentliche Bestellung und Vereidigung“ und die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.

Immobiliengutachter Herr Fürst-Vonbrunn

Herr Fürst-Vonbrunn ist personenzertifiziert nach der internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024. Die izert Zertifizierungsstelle der Hochschule Anhalt ist eine staatliche Zertifizierungsstelle im Bereich der Immobilienbewertung. Im Jahr 2020 wurde die izert Zertifizierungsstelle für Immobilienbewertung Hochschule Anhalt, KöR von der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) akkreditiert. Mit der abgeschlossenen Akkreditierung über die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland wird der izert-Zertifizierung eine überdurchschnittliche geprüfte Qualität bescheinigt.

Immobiliengutachterin Frau Julia Fürst

Frau Julia Fürst ist DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung. Durch diesem nach DEKRA Standard zertifizierten Abschluss und auf der Basis jahrelanger professioneller Erfahrung in der Immobilienwertermittlung bewertet sie unbebaute und bebaute Grundstücke und ermittelt so den Wert Ihres Immobilienobjekts in Bocholt.

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Kostenloser Erstberatung

Verkehrswertgutachten in Bocholt bei Erbauseinandersetzungen

Bei Erbauseinandersetzungen ist es entscheidend, den Wert einer Immobilie unabhängig und qualifiziert ermitteln zu lassen. Somit soll sichergestellt werden, dass keinem Erben ein wirtschaftlicher Nachteil entsteht. Auch bei der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs ist ein unabhängiges und zutreffendes Marktwertgutachten für die vermögensrechtliche Auseinandersetzung von essentieller Bedeutung.

Auf Grundlage eines Verkehrswertgutachtens können die Erben z. B. über den Verkauf sowie festzulegende Ausgleichszahlungen entscheiden.

Auch bei einer vorweggenommenen Erbfolge kann ein unabhängiges Verkehrswertgutachten über die Immobilie die Grundlage bilden. Die vorweggenommene Erbfolge ist ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, bei dem der spätere Erblasser einem oder mehreren Erben bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte zuwendet.

Auf Basis unserer langjährigen Erfahrung stehen wir für die professionelle und unabhängige Erstellung von Immobiliengutachten. Wir sind auf die Bewertung von Immobilien spezialisiert.

So erstatten wir Verkehrswertgutachten über diverse Objekttypen. Zu den typischen Objekten unseres Bewertungsangebotes zählen: Eigentumswohnungen, Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Gewerbeimmobilien (Hallen, Einzelhandelsimmobilien).

Auch stehen wir Ihnen beratend beim Immobilienkauf, Immobilienverkauf und der Bewertung der Immobilie in Bocholt und im Umfeld zur Verfügung.

Persönliche und Individuelle Immobilienbewertung Bocholt

Bei der Frage, ob der Wert eines Immobilienobjekts angemessen ist, stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Desöfteren hat der Immobilienmakler ein Angebot über z. B. eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhaus gemacht und Sie müssen eine Entscheidung treffen. Dabei sind grundlegende Objektinformationen nicht vorliegend. Gerne prüfen wir zusammen mit Ihnen die grundlegenden Informationen zu Ihrer Immobilie in Bocholt und im Umkreis.

Bei Eigentumswohnungen analysieren wir die wertbestimmenden Faktoren und prüfen für Sie u. a.:

• Teilungserklärung
• Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen
• Wohnfläche
• Nutzfläche
• Angemessenheit der Miete, etc.

Bei Einfamilienhäusern wie z. B. Reihenhaus, Doppelhaushälfte, freistehendes Einfamilienhaus in und im Umfeld von Bocholt prüfen wir für Sie:

• den Wert des Grundstücks
• den Wert des Gebäudes
• die Wohn- und Nutzflächen
• die abgabenrechtliche Situation

Wie wichtig sind Grunddienstbarkeiten?

Sowohl bei einer Wohnimmobilie (Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Einfamilienhaus) wie auch bei der Gewerbeimmobilie (Hallengebäude, Werkstatt, Einzelhandelsfläche) können Eintragungen in der Abteilung II des Grundbuchs einen großen Einfluss auf die Immobilien nehmen. Die Abteilung II des Grundbuchs beinhaltet Grundstücksbelastungen. Hierzu zählen u. a. Grunddienstbarkeiten und persönliche Dienstbarkeiten. Als Dienstbarkeiten werden dingliche Nutzungsrechte bezeichnet.

Grunddienstbarkeiten

So stehen Grunddienstbarkeiten jeweils dem Eigentümer eines anderen Grundstücks zu. Sie sind mit dem Eigentum an einem anderen Grundstück, auch als herrschendes Grundstück bezeichnet, verbunden. Hierzu zählen beispielsweise das Wegerecht sowie das Leitungsrecht.

Beschränkt persönliche Dienstbarkeiten beim Hauswert

Im Gegensatz zur Grunddienstbarkeit beschränkt sich das Nutzungsrecht bei der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit auf eine mit Namen im Grundbuch eingetragene Person. Es handelt sich um die Erlaubnis einer Person, das belastete Grundstück in einzelnen Verhältnissen zu nutzen (z. B. Leitungsrecht für die Stadtwerke Bocholt, Wohnungsrecht für eine bestimmte Person).
Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, dann können Dienstbarkeiten einen erheblichen Einfluss auf den Wert der Immobilie haben. Auf Basis unserer Qualifikationen, Zertifizierungen (u. a. nach DIN EN ISO/IEC 17024, DEKRA-Zertifizierung für Immobilienbewertung) und unserer langjährigen Berufserfahrung sind wir Ihr qualifizierter und erfahrener Ansprechpartner in der Immobilienbewertung für Bocholt.

Kurzgutachten in der Immobilienbewertung Bocholt

Zunehmend bieten Immobiliensachverständige auch Kurzgutachten für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie an. Kurzgutachten werden abhängig vom Immobilientyp meist zu Festpreisen angeboten. Damit soll für ein oft dreistelliges Honorar – nicht selten zum Festpreis – der Wert oder gar der Verkehrswert einer Immobilie nach § 194 BauGB ermittelt werden.

An Immobiliengutachten werden bestimmte Mindestanforderungen gestellt. Immobiliengutachten sollen belastbar sein und einer Überprüfung seitens Dritter standhalten. Oftmals werden bei Kurzgutachten wesentliche, für die Wertermittlung relevante Schritte und Objektinformationen weggelassen. Werden im Verkehrswertgutachten notwendige Informationen weggelassen, so kann auch der Verkehrswert nicht zuverlässig abgeleitet werden.

Das Unternehmen Fürst Wert berät Sie und prüft für Sie die Immobilie, den Markt und das Marktumfeld in Bocholt und bietet Wertindikationen an. Hierbei kann der Wert als Basis für eine Investitionsentscheidung grob eingeordnet werden. Auf Basis unserer Marktkenntnis und professioneller Erfahrung in der Immobilienbewertung beraten wir gerne und stehen Ihnen beratend beim Immobilienkauf, Immobilienverkauf und der Bewertung der Immobilie in Bocholt und im Umkreis zur Verfügung

Immobilienbewertung Bocholt für belastbare und nachvollziehbare Marktwertgutachten

Gerne begleiten wir Sie bei Kauf und Verkauf Ihres Immobilienobjekts in Bocholt. Auch stehen wir Ihnen beratend in der Nähe von Bocholt beim Immobilienkauf, Immobilienverkauf und der Immobilienbewertung (z. B. in Form eines Verkehrswertgutachtens) zur Verfügung.