loader image

PARTNER

FÜRST WERT

Julia Fürst
  • Diplom-Kauffrau (Dipl.-Kffr., Univ.)
  • Beraterin für Immobilientransaktionen auf den Balearen
  • Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • DEKRA zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung D1
Lukas Fürst-Vonbrunn
  • Diplom-Kaufmann (Dipl.-Kfm., Univ.)
  • Master of Science (M. Sc., Real Estate Valuation)
  • Zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN IS0/IEC 17024 für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken izert Hochschule Anhalt (KöR) -ZIS izert HSA (G)
  • Zertifizierter Immobiliengutachter nach DIN EN ISO/IEC 17024
    DIAZert (LF) – zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten
Immobilienbewertung , Marktwertgutachten, Wertermittlung, Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten, Immobilien bewerten lassen in
Immobilienbewertung , Marktwertgutachten, Wertermittlung, Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten, Immobilien bewerten lassen in
Verkehrswertgutachten. Immobilienbewertung , Marktwertgutachten, Wertermittlung, , Kurzgutachten, Immobilien bewerten lassen in
Immobilienbewertung , Marktwertgutachten, Wertermittlung, Verkehrswertgutachten, Kurzgutachten, Immobilien bewerten lassen in

Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024

Im Bereich der Immobilienbewertung ist der Begriff des Sachverständigen nicht geschützt. Als Mechanismen zur Sicherung der Qualität mit Blick auf die persönliche und fachliche Eignung bestehen die „öffentliche Bestellung und Vereidigung“ oder die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024.
Die öffentliche und Bestellung und Vereidigung kann nur durch Personen erlangt werden, die den Anforderungen hierfür auf fachlicher und persönlicher Ebene entsprechen. Die Bestellung und Vereidigung erfolgt durch eine öffentlich-rechtliche Institution (z. B. Industrie- und Handelskammer). Dabei ist eine mehrjährige Berufserfahrung nachzuweisen und ein mehrstufiges Prüfungsverfahren zu durchlaufen.


Als Gegenstück zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung hat sich die Personenzertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 etabliert. Dabei hat der Sachverständige gegenüber der nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Zertifizierungsstelle gleichermaßen seine fachliche und persönliche Qualifikation nachzuweisen. Die Zertifizierungsstelle überwacht den Sachverständigen dabei regelmäßig (z. B. durch Arbeitsproben, Fortbildungsnachweise), wodurch die Qualifikation des Sachverständigen sowie die Aktualität des Fachwissens sichergestellt werden.
Die Gleichwertigkeit der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zur Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 geht aus dem Bewertungsgesetz (BewG) hervor:

Nach § 198 Bewertungsgesetz (BewG) werden beim Finanzamt Gutachten von Personen berücksichtigt, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige oder Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt oder zertifiziert worden sind.